Auf welchen Gebieten?
Mit Ausnahme des Bildungswesens bezieht sich der Kulturpakt auf alle Themen und Einrichtungen, die mit Kultur zusammenhängen und unter der Verwaltung öffentlicher Behörden stehen (von der föderalen bis zur gemeindlichen Ebene):
- Jugendpolitik
- Sport, Körperkultur, das Leben im Freien
- Kulturpolitik: Kunst, Theater, Kino, Bibliotheken, Museen
- Radio und Fernsehen
- Tourismus
- Freizeit
- Weiterbildung
- Ausbildung von Forschern
- Kulturerbe
- Schutz und Veranschaulichung der Sprache
- Wissenschaftliche und kulturelle Einrichtungen
- Kulturelle Animation